Gemeindekommission für Raum und Landschaft im Sinne des Art. 4 des L.G. vom 10.07.2018, n. 9

Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) nach Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 ist das zentrale Beratungsorgan in Südtirol. Sie unterstützt die Gemeinde bei der Prüfung von Bauprojekten, Durchführungsplänen, Gefahrenzonenplänen sowie Umwidmungen.

Kategorien

Beschreibung

Die Kommission gibt fundierte Gutachten ab, unter anderem für:

  • Erstellung und Änderung von Gemeindeplänen und Durchführungsplänen
  • Verfahren für Abbruch und Wiederaufbau an einem anderen Standort
  • Änderungen von Baumassen in Abweichung von bestehenden Planungsvorgaben

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Thomas Summerer

Vorsitzende - Bürgermeister

Effektive Mitglieder

Georg Tschurtschenthaler

Sachverständiger für Landwirtschaft- oder Forstwissenschaften

Carmen Plaseller

Sachverständige für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften

Karl Höller

Sachverständiger für Raumplanung

Arch. Markus Tauber

Sachverständiger für Landschaft, namhaft gemacht von der zuständigen Landesrätin

Yvonne Kreithner

Sachverständige für Baukultur

Marianne Erlacher

Sachverständige Naturgefahren

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.06.2026, 09:37 Uhr