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Home > Gemeindekommission zur Erstellung der Laienrichterverzeichnisse
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 36 vom 22.07.2025 wurde die Gemeindekommission zur Erstellung der Laienrichterzeichnisse nach Art. 13 des Gesetzes vom 10.04.1951, Nr. 287 ernannt, für die Ausübung der Befugnisse eines Volksrichters an Schwurgerichten und Berufungs-Schwurgerichten.