Fälligkeit Saldorate der GIS: 16. Dezember 2024

geld

Ab dem Jahr 2014 wurde in der Autonomen Provinz Bozen die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt. Steuerpflichtig sind die Eigentümer und die Inhaber von dinglichen Fruchtgenuss-, Nutzungs-, Wohn- oder Überbaurechten an Gebäuden und Baugründen sowie Leasingnehmer für geleaste Immobilien und Konzessionsinhaber von Domänenvermögen oder unverfügbares Vermögen. 

Gegen Ende November wird den Bürgern ein Schreiben mit der Berechnung der noch geschuldeten GIS für das laufende Jahr und dem ausgefüllten Formular F24 für die Einzahlung der Steuer zugesandt. Die Zahlung muss innerhalb 16. Dezember 2024 bei einem Bank- oder Postschalter bzw. über Homebanking vorgenommen werden.

Beläuft sich die Jahresschuld auf einen Betrag von weniger als 10,01 Euro, ist keine Einzahlung erforderlich und es wird auch kein Schreiben zugesandt. 

Sollten Sie innerhalb vom 09. Dezember 2024 keine Mitteilung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde: Gregor Amhof

+39 0474 712 548

 


19.11.2024

DEU